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   BPatG, 11.04.2019 - 7 Ni 16/17 (EP)   

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BPatG, 11.04.2019 - 7 Ni 16/17 (EP) (https://dejure.org/2019,15653)
BPatG, Entscheidung vom 11.04.2019 - 7 Ni 16/17 (EP) (https://dejure.org/2019,15653)
BPatG, Entscheidung vom 11. April 2019 - 7 Ni 16/17 (EP) (https://dejure.org/2019,15653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verbindungselement für einen Bodenbelag" - zum Antrag auf Vorlage von Urkunden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.10.1974 - X ZR 79/72

    Deutliche Offenbarung der Erfindung

    Auszug aus BPatG, 11.04.2019 - 7 Ni 16/17
    Es genügt insoweit, dass sich einzelne, im Prioritätsdokument nicht ausdrücklich erwähnte Merkmale der Erfindung dem Fachmann mit seiner Sachkunde und Erfahrung im Zeitpunkt der ersten Hinterlegung aus der Gesamtheit der Voranmeldung ohne weiteres Nachdenken und ohne nähere Überlegungen ergeben (vgl. BGHZ 63, 150, 154 - Allopurinol; Busse/Tochtermann, a. a. O., § 41 Rdn. 22 m. w. N.).
  • BGH, 27.05.2014 - XI ZR 264/13

    Urkundeneinsicht: Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

    Auszug aus BPatG, 11.04.2019 - 7 Ni 16/17
    Das Gericht darf die Urkundenvorlegung nur bei Vorliegen eines bereits schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen; insbesondere muss die Bezugnahme so konkretisiert sein, dass die Urkunden identifizierbar ist (vgl. BGH MDR 2007, 1188; NJW 2014, 3312, Abs. [29], m. w. N.).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

    Auszug aus BPatG, 11.04.2019 - 7 Ni 16/17
    Das Gericht darf die Urkundenvorlegung nur bei Vorliegen eines bereits schlüssigen, auf konkrete Tatsachen bezogenen Vortrags der Partei anordnen; insbesondere muss die Bezugnahme so konkretisiert sein, dass die Urkunden identifizierbar ist (vgl. BGH MDR 2007, 1188; NJW 2014, 3312, Abs. [29], m. w. N.).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03

    Restschadstoffentfernung

    Auszug aus BPatG, 11.04.2019 - 7 Ni 16/17
    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auch auf die Entscheidung BGH GRUR 2006, 962 - Restschadstoffentfernung, wonach die Anordnung einer Urkundenvorlage u. U. in Betracht kommt, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geeignet und erforderlich, weiter verhältnismäßig und angemessen, d. h. dem zur Vorlage Verpflichteten bei Berücksichtigung seiner rechtlich geschützten Interessen nach Abwägung der kollidierenden Interessen zumutbar ist (BGH a. a. O., Abs. [42]).
  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der

    Auszug aus BPatG, 11.04.2019 - 7 Ni 16/17
    Sofern eine technische Lösung als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, kann Veranlassung zu ihrer Heranziehung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar bereits dann bestehen, wenn sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH GRUR 2014, 647-650 - Farbversorgungssystem; BGH GRUR 2018, 509-516 - Spinfrequenz).
  • BGH, 26.09.2017 - X ZR 109/15

    Spinfrequenz - Patentnichtigkeitssache betreffend ein europäisches Patent: Durch

    Auszug aus BPatG, 11.04.2019 - 7 Ni 16/17
    Sofern eine technische Lösung als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel ihrer Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, kann Veranlassung zu ihrer Heranziehung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar bereits dann bestehen, wenn sich die Nutzung ihrer Funktionalität in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH GRUR 2014, 647-650 - Farbversorgungssystem; BGH GRUR 2018, 509-516 - Spinfrequenz).
  • BPatG, 13.12.2016 - 3 Ni 5/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Thermische Isoliermatte zur Verwendung als

    Auszug aus BPatG, 11.04.2019 - 7 Ni 16/17
    Internetveröffentlichungen unterliegen mit der Einstellung ins Internet regelmäßig dem Zugriff der Öffentlichkeit und sind über die jeweilige Webseite zugänglich (vgl. BPatG, Urteil vom 13. Dezember 2016, Az. 3 Ni 5/16, BeckRS 2016, 130560; Benkard/Mellulis, Patentgesetz, 11. Aufl. § 3 Rn. 141).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 2 U 29/21
    Anders als in der durch die Beklagten zitierten Entscheidung des Bundespatentgerichts (BeckRS 2019, 10973 - Verbindungselement für einen Bodenbelag) lassen diese Unterlagen die für die Erfindung maßgebliche technische Gestaltung des Antennenelementes nicht erkennen.
  • BPatG, 20.02.2020 - 7 Ni 31/19
    Internetveröffentlichungen unterliegen regelmäßig dem Zugriff der Öffentlichkeit, weshalb es sich bei dem Inhalt solcher Veröffentlichungen um offenkundige Tatsachen im Sinne des § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 291 ZPO handelt, die keines Beweises bedürfen (vgl. Senatsurteil v. 11. April 2019 - 7 Ni 16/17 (EP), II.1 der Begründung; EPA-Prüfungsrichtlinien Teil G, Kapitel IV,.
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